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Ford-Fahrer verliert Kontrolle und prallt gegen Straßenlaterne

Ludwigsburg: Unfall auf Grund überhöhter Geschwindigkeit Am Samstag gegen 09:00 Uhr befuhr ein 27-jähriger Ford-Fahrer die Bottwartalstraße in Richtung Marbacher Straße. Kurz vor der dortigen Ampel beschleunigte der Fahrer seinen Pkw trotz regennasser Fahrbahn und verlor daher beim Abbiegevorgang nach rechts in die Marbacher Straße die Kontrolle über seinen Wagen. In der Folge prallte er gegen eine Straßenlaterne auf dem Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen. Der Fahrer des Fords wurde durch den Unfall leicht verletzt und wurde mit einem Krankenwagen in ein Krankenhaus verbracht. Die Straßenlaterne wurde aus der Verankerung gerissen und komplett zerstört. Der Schaden am Fahrzeug beläuft sich auf schätzungsweise 10.000 EUR und musste abgeschleppt werden.

PKW mit Baby wird von LKW von der Straße geschoben

B 10/Gemarkung Vaihingen an der Enz: Verkehrsunfallflucht mit einer leicht verletzten Person und hohem Sachschaden

Eine leicht verletzte Person und Sachschaden in Höhe von etwa 50.000 Euro sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalls am Freitagnachmittag gegen 15:30 Uhr auf der B10 zwischen Enzweihingen und Hochdorf. Ein bislang unbekannter Lenker eines grauen bzw. silberfarbenen VW Polo, neueren Modells, befuhr die B 10 in Richtung Stuttgart. Am Ende des zweispurig ausgebauten Bereichs wechselte der VW den Fahrstreifen und bremste anschließend sein Fahrzeug ohne einen ersichtlichen Grund ab. Die hinter dem VW fahrende 35-jährige Lenkerin eines Mazda musste hierauf stark abbremsen, um eine Kollision zu vermeiden. Der nachfolgende 55-jährige Fahrer eines LKW konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den Mazda auf. Dieser wurde daraufhin nach rechts von der Fahrbahn abgewiesen und kam an einem Baum zum Stehen. Der VW Polo, der durch seinen Spurwechsel den Unfall verursacht hatte, setzte seine Fahrt in Richtung Stuttgart fort. Die Fahrerin des Mazda wurde bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt. Im Mazda befand sich neben der Fahrerin ein vier Wochen alter Säugling, der vorsorglich in einem Krankenhaus untersucht wurde. Der Mazda der 35-Jährigen war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Aufgrund des Unfalls kam es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen in Fahrtrichtung Stuttgart. Zeugen, welche Hinweise zu dem VW Polo geben können, werden gebeten sich mit dem Polizeirevier Vaihingen an der Enz unter Tel.: 07042/941-0 in Verbindung zu setzen.

Imbiss-Inhaber von drei Männern überfallen

Gegen 3:30 Uhr wurde am Sonntag der Inhaber eines Imbisses auf dem Nachhauseweg in der Blumenstraße in Bietigheim-Bissingen von drei Personen überfallen. Die Täter nahmen ihm unter Vorhalt einer Pistole und eines Schlagstocks die mitgeführten Tageseinnahmen ab. Der Geschädigte blieb hierbei unverletzt. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen führten nicht zur Ergreifung der Täter. Der Geschädigte konnte zwei der drei Täter beschreiben. Die beiden Männer waren maskiert. Einer der beiden Männer wird als 175 cm bis 180 cm groß beschrieben und soll mit einer dunklen Jacke, einer dunkelgrauen Jogginghose sowie Sportschuhen bekleidet gewesen sein. Der andere Täter soll circa 185 cm groß sein und dunkle Kleidung getragen haben. Zeugen, die Hinweise zum Überfall geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminalkommissariat Ludwigsburg unter Tel. 07141/189 in Verbindung zu setzen.

Im Regierungsbezirk Stuttgart ist jeder neunte Haushalt von Armut bedroht

Arm trotz Arbeit: Ein großer Teil der 77.800 Menschen, die im Landkreis Ludwigsburg nur einen Teilzeit- oder Minijob haben, ist nach Einschätzung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) von Erwerbsarmut bedroht. „Insbesondere Frauen, die halbtags oder nur einzelne Tage in der Woche arbeiten, fehlt am Monatsende das nötige Geld. Für viele Familien im Kreis ist ein Kinobesuch oder ein neuer Schulranzen längst zum Luxus geworden“, sagt Hartmut Zacher von der NGG Stuttgart mit Blick auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Danach ist jeder neunte Haushalt (10,8 Prozent) im Regierungsbezirk armutsgefährdet. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung hat.

Gewerkschafter Zacher warnt vor einer „Schieflage in der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt“. Es könne nicht sein, dass sich Tausende nötige Dinge des Alltags nicht mehr leisten könnten. „Dafür haben aber auch die Arbeitgeber eine Mitverantwortung. Wer sich um Tarifverträge drückt und auf prekäre Jobs statt Vollzeitstellen setzt, der sorgt für magere Lohnzettel“, kritisiert der NGG-Geschäftsführer. So kommt eine Teilzeitkraft, die 25 Wochenstunden in einer Bäckerei oder Fleischerei arbeitet, die nicht nach Tarif zahlt, auf einen Verdienst von durchschnittlich rund 1.000 Euro brutto im Monat. Die Armutsgrenze für eine Familie mit zwei Kindern liegt nach amtlicher Definition hingegen bei aktuell 2.174 Euro pro Monat – netto.

„Längst nicht nur Alleinerziehende, sondern zunehmend auch Doppelverdiener haben Schwierigkeiten, über diese Grenze zu kommen. Die Leidtragenden sind oft die Kinder“, so Zacher. Nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands stehen den ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte lediglich 44 Euro monatlich pro Kind für Freizeit, Sport und Kultur zur Verfügung. Bei einer durchschnittlichen Familie sind es 123 Euro, bei den reichsten zehn Prozent 257 Euro.

Die NGG Stuttgart ruft Betriebe in der Region dazu auf, sich zu tariflichen Standards und vollwertigen Arbeitsplätzen zu bekennen. Nur so könne Armut „an der Wurzel gepackt“ werden. Aber auch die Politik sei viel stärker gefordert. „Das neue Bildungs- und Teilhabegesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht“, betont Zacher. Nach dem Gesetz gibt es für Kinder in Hartz-IV-Familien und Geringverdiener-Haushalten seit August einen Zuschuss von 150 Euro pro Schuljahr – etwa für Bücher oder Lernsoftware. Bisher waren es 100 Euro. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, ist von Kita-Gebühren befreit.

Das sind die beliebtesten Jobs

Deutsche Unternehmen suchen derzeit händeringend nach neuen Mitarbeitern. Viele Jobsuchende können sich aus diesem Grund ihre neuen Arbeitsstellen aussuchen. Die Jobsuchmaschine Adzuna hat nun aus ihrer Datenbank die begehrtesten Jobs des Jahres 2019 ermittelt. Die folgenden Jobbezeichnungen stellen die Top 5 der beliebtesten Jobs dar.

1. Haushaltshilfe: Im schnelllebigen Zeitalter arbeiten Menschen heutzutage von überall aus und haben daher kaum Zeit mehr, sich um die Reinhaltung ihres Haushaltes zu kümmern. Abhilfe schafft dort eine Haushaltshilfe, die sauber macht, gegebenenfalls aufräumt oder wäscht und so den Rücken freihält.

2. Hörgeräteakustiker/in: Besonders wichtig für die älteren Generationen, die nicht mehr so gut hören können. Er oder sie passt Hörgeräte individuell an, oder wartet sie und sorgt so für ein besseres Lebensgefühl.

3. Verkäufer/in: Ihr Job ist es, Waren beziehungsweise Dienstleistungen zu verkaufen und potenzielle Kunden entsprechend zu beraten.

4. Zahntechniker/in: Auch sie leisten besondere Dienste im Gesundheitswesen und stellen unter anderem die dritten Zähne her.

5. MAG-Schweißer/in: Beherrschen ein bestimmtes Schweißverfahren, das Metallschutzgasschweißen. Dies wird meistens bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen, Rohrleitungen oder auch im Maschinenbau angewendet.

“Überraschend ist es, dass nicht etwa die angesagten IT-Jobs bei den Jobsuchenden am beliebtesten sind, sondern eher klassische Berufe wie Haushaltshilfe oder Hörgeräteakustiker”, kommentiert Isabell Muelke, Country Managerin Deutschland bei Adzuna, die Ergebnisse.

Ralf Loweg

Polizeieinsatz: Gans läuft auf der B27 spazieren

Um 04:39 Uhr wurde durch Passanten eine Gans gemeldet, die auf der Bundesstraße 27, zwischen Bietigheim und der Kammgarnspinnerei spazieren läuft. Durch die Polizei Bietigheim wurde zunächst eine Streife entsandt, die die betreffende Gans auch schnell fand. Das Tier zeigte sich zunächst skeptisch gegenüber den Beamten und leistete gegen die ersten Versuche, es einzufangen, Widerstand. Erst nachdem eine zweite Streife zur Verstärkung eintraf, konnte die Gans überzeugt werden, sich zu ergeben. Sie wurde unversehrt in ihr nahegelegenes Gehege zurück gebracht.

 

Leckere Kürbissuppe für den guten Zweck

Traditionell gibt es auf der Kürbisausstellung im Blühenden Barock Ludwigsburg immer am letzten Septemberwochenende Deutschlands größte Kürbissuppe. Am Samstag und Sonntag, 28. und 29. September, jeweils von 11 bis 17 Uhr, wird damit erneut Gutes getan. Für jeden verzehrten Teller gehen mindestens 50 Cent an die Aktion Helferherz im Kreis Ludwigsburg.

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, sodass am kommenden Samstag und Sonntag wieder eine gigantische Menge Kürbissuppe ausgegeben werden kann. Die Mitarbeiter der Kürbisausstellung schneiden Hokkaido-Kürbisse und anderes Gemüse und freuen sich auf das kommende Wochenende. „Dann wird es bei uns an beiden Tagen von 11 bis 17 Uhr wieder Deutschlands größte Kürbissuppe geben“, erklärt Alisa Käfer vom
Organisationsteam der Kürbisausstellung. „In unseren Riesentopf passen rund 555 Liter Suppe und wir hoffen, dass viele hungrige Gäste kommen und ihn leeren werden.“ Denn für jeden verzehrten Teller Kürbissuppe gehen 50 Cent an die Aktion Helferherz im Kreis Ludwigsburg. „Wir haben rund 2000 Portionen und würden uns freuen, wenn der Topf leer wird“, erklärt Alisa Käfer. „Wird der Topf mindestens einmal leer gegessen, dann erhöht sich die Spendensumme je Portion auf einen Euro.“ Dadurch wollen die Macher der Kürbisausstellung regionale und hilfsbedürftige Projekte unterstützen, denn die Spenden werden für gemeinnützige Aktionen und Aufgaben im Landkreis Ludwigsburg verwendet. Im letzten Jahr wurde der Topf fast zweimal geleert und die Spendensumme lag bei 4000 Euro. Und auch andere lokale Helfer beteiligen sich an der Riesensuppe. Der Obsthof
Eisenmann aus Marbach-Rielingshausen spendet beispielsweise die frischen und schmackhaften Hokkaido-Kürbisse, damit die Suppe wieder genauso lecker wird wie in jedem Jahr.

Ganz besondere Kürbis-Spezialitäten werden im Rahmen der „Italienischen Woche“ beim neuen Kürbisverkaufsstand „Geschnitten oder am Stück“ angeboten. Echte Raritäten-Kürbisse aus Italien warten dort, in praktikable Haushaltsgrößen geschnitten oder am Stück, auf Kunden, die sich Leckeres aus ganz besonderen Kürbissen zubereiten wollen. Wer sich davon ein Stück kauft oder sich mit dem Saatgut dieser seltenen Sorten eindeckt, hilft zudem noch dabei, diese vom Aussterben bedrohten Sorten weiterhin am Leben zu halten.

Deutschlands größte Kürbissuppe
Samstag und Sonntag, 28. und 29. September 2019
An beiden Tagen von 11 bis 17 Uhr in der Gastronomie der Kürbisausstellung
Spende pro Teller: 50 Cent bzw. 1 Euro (wenn der Topf leer wird) an die Aktion Helferherz

Halbe Million Fahrverbote gab es in 2018

Für das Jahr 2018 zählte das Statistik-Portal “Statista” in Deutschland exakt 464.179 erteilte Fahrverbote. Oft sind dem Führerscheinentzug starker Alkohol- oder Drogenkonsum vorausgegangen. Der TÜV Süd nimmt das zum Anlass, noch einmal gründlich aufzuklären. Wichtige Frage: Ab wann ist der Lappen weg? Denn wenn das passiert, ist der Jammer groß.

Der Schock nach dem Entzug der Fahrerlaubnis sitzt bei manchen tief. Viele überdenken ihre Gewohnheiten und setzen alles daran, ihr Leben zu ändern. Dies beginnt, wer wieder Auto fahren möchte, mit der Beantragung einer Wiedererteilung des Führerscheins und einer Anmeldung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

“Wenn unter Alkoholeinfluss gefahren wurde, stellt sich die Frage nach dem Ausmaß des Alkoholproblems”, sagt Andrea Häußler vom TÜV Süd. Wenn keine weiterreichende Alkoholgefährdung vorliege, reiche oftmals eine grundlegende Änderung der Trinkgewohnheiten. Bei Drogenkonsum und Alkoholabhängigkeit sehe das anders aus: Dann sei der Nachweis einer längerfristigen Abstinenz vor der MPU erforderlich. “Mit Abstinenzchecks und Drogenscreenings von TÜV Süd können Betroffene bei der MPU verwertbare Nachweise vorlegen”, so Häußler.

Ein gänzlicher Verzicht auf Alkohol sei nicht immer notwendig, teilt der TÜV mit. Aber viele Menschen würden sich bewusst für die Abstinenz entscheiden, weil es für sie der sicherste Weg sei. Zudem tun sie damit auch etwas für ihre Gesundheit. Die Verhaltensänderung ist der Anfang, der Nachweis der Abstinenz ist der nächste Schritt.

Ein Urintest gibt Aufschluss über die Trinkgewohnheiten. Hier wird im laborchemischen Nachweis der Ethylglucuronid-Wert (EtG) im Urin bestimmt. Dies ist ein Abbauprodukt von Alkohol. Folgen mehrere Kontrollen hintereinander und es kann kein EtG im Urin nachgewiesen werden, so ist dies der Hinweis, dass in den Tagen vor der Kontrolle kein Alkohol getrunken wurde. In der Regel erfolgt die Abstinenzdokumentation für Führerscheinfragen über einen Zeitraum von einem halben Jahr mit vier Kontrollen oder mit sechs Kontrollen innerhalb eines ganzen Jahres.

Für den Nachweis auf Drogenverzicht gibt es zwei verschiedene Analyseverfahren. Diese sind eine Haaranalyse oder der Nachweis über eine Urinprobe. Dazu erklärt Andrea Häußler: “Drogen, Medikamente und Alkohol gelangen über den Blutkreislauf in die Haarpapillen. Die Abbauprodukte lagern sich während des Verhornungsprozesses in der Haarstruktur ein.” Nach neun bis 14 Tagen kommen sie an die Hautoberfläche und können dann im Labor nachgewiesen werden. TÜV Süd bietet Komplettpakete für den Abstinenzcheck vor der MPU an und hält online umfangreiche Informationen für Betroffene bereit.

Lars Wallerang

Ohne Aufstrich kein Frühstück

Unbelegte Brötchen plus ein Heißgetränk sind kein Frühstück – zumindest nicht im lohnsteuerrechtlichen Sinn. Dieses Urteil fällte jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) – aus gegebenem Anlass und mit einer interessanten Begründung.

Denn, so die Richter, die von einem Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unentgeltlich zur Verfügung gestellten Lebensmittel seien kein Arbeitslohn in Form kostenloser Mahlzeiten, sondern “nicht steuerbare Aufmerksamkeiten”. Und deswegen seien sie, so die ARAG Experten, auch nicht zu den amtlichen Sachbezugswerten zu versteuern, wie es das Finanzamt gefordert hatte.

Laut BFH dienen diese netten Aufmerksamkeiten “lediglich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Schaffung günstiger betrieblicher Arbeitsbedingungen”. Eine Entlohnungsfunktion komme ihnen nicht zu (VI R 36/17). Das sei nur der Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Mahlzeit wie ein Frühstück, Mittagessen oder Abendessen unentgeltlich oder verbilligt reiche. Unbelegte Brötchen seien aber auch zusammen mit einem Heißgetränk kein Frühstück im Sinne der Sozialversicherungs-Entgeltverordnung. Selbst für ein einfaches Frühstücks müsse zumindest noch ein Aufstrich oder ein Belag hinzukommen.

Rudolf Huber