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So sichert man sich gegen Fake-Shops ab

Geiz ist geil – und vernebelt manchmal den gesunden Menschenverstand. Denn wenn Schnäppchen winken, werden beim Shoppen im Internet Vorsichtsmaßnahmen gerne mal komplett über Bord geworfen. Dabei kann man sich absichern, um nicht in die Falle zu tappen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben im Rahmen der Präventionskampagne “Genug Betrug” Tipps und Hinweise, wie man sich vor dieser Abzocke beim Onlineshopping schützen kann.

Impressum und Kontaktmöglichkeiten kontrollieren: Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Ist auf der Internetseite überhaupt kein Impressum vorhanden: auf keinen Fall bestellen.

Bewertungen kritisch hinterfragen: Bewertungen sind gut und schön, können aber gefälscht sein. Hier gilt es misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und sozialen Medien, ob Verbraucher bereits negative Erfahrungen mit diesem Shop machen mussten.

Gütesiegel auf Echtheit prüfen: Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob es der Online-Shop rechtmäßig verwendet. Unter internet-guetesiegel.de sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.

Sichere Zahlungsmethoden wählen: Nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse zahlen, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren.

Günstige Preise hinterfragen: Kopf einschalten! Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen Shops, ist Skepsis angebracht.

Bestellbutton muss korrekt sein: Um den Bestellvorgang abzuschließen, muss der Bestellbutton mit der Aufschrift “Zahlungspflichtig bestellen”, “Jetzt kaufen” oder “Zahlungspflichtig buchen” beschriftet sein. Sollte es auf dem Bestellbutton nur “Anmelden” oder “Bestellen” heißen, ist Vorsicht geboten.

Vorsicht bei vergriffener Ware: Hinweise darauf, dass die Ware im Lager vorhanden ist und als sofort lieferbar deklariert ist, obwohl sie auf anderen Seiten nicht mehr lieferbar ist oder nur nach langer Lieferzeit wieder, sind ein weiteres Indiz für einen Fake-Shop.

Sollten Sie doch in die Falle tappen, sollten Sie Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei Ihrem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann. Denn das ist wenige Stunden nach einer Onlinebestellung meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Dazu gilt: Alle Beweise für Ihren Online-Kauf – ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails – sichern.

Andreas Reiners

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red