Hass im Internet: Her mit dem Passwort

 Das Bundeskabinett hat eine Gesetzesverschärfung gegen Hass im Internet beschlossen. Dazu gehören die Passwort-Herausgabe und Meldepflicht ans Bundeskriminalamt (BKA).

Die meisten User dürfte es aber beunruhigen, dass die Passwort-Herausgabe auch nach einer Überarbeitung des Gesetzesentwurfs ein Bestandteil des beschlossenen Maßnahmenpakets geblieben ist. Google sieht darin sogar das Risiko einer “Online-Hausdurchsuchung”.

Die Passwort-Herausgabe steht noch vor einem ganz praktischen Problem. Denn Facebook und Co. dürfen nach geltendem Datenschutzrecht gar keine Passwörter der Nutzer speichern, die sie herausgeben könnten. Lediglich sogenannte “Hash-Werte” dieser Passwörter werden gespeichert, mit dem ein Dienstleister nur deren Richtigkeit überprüfen kann.

Beruhigen dürfte das nur halb, denn auch ein Hash-Wert ist an die Ermittlungsbehörden herauszugeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Ralf Loweg

Kontaktlos bezahlen: Gewusst wie

Abstand halten ist oberste Bürgerpflicht. Und so geht der Trend beim Einkaufen zur Kartenzahlung, und zwar am liebsten kontaktlos. Dafür sorgt in den meisten Fällen die “Near Field Communications”-Technologie (NFC). Was steckt dahinter? Ganz einfach: Wenn der Kunde bezahlen möchte, hält er sein NFC-fähiges Smartphone oder die Kredit- oder Girokarte mit NFC-Chip bis zu einem Abstand von einigen Zentimetern an das Lesegerät, und schon wird der Betrag abgebucht.

Bis zu welcher Summe kann man an der Kasse eigentlich kontaktlos bezahlen? Bisher waren in Deutschland meist nur Zahlungen bis 25 Euro ohne PIN oder anderweitige Freigabe (Fingerabdruck, Gesichtsscan) möglich, auch wenn die Vorgaben der EU kontaktlose Zahlungen bis zu 50 Euro ermöglichen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Deutsche Kreditwirtschaft aber beschlossen, die Grenze entsprechend anzuheben. Nach einer kurzen Umsetzungsphase sollte es allen Kunden mit NFC-tauglichen Karten oder Smartphones möglich sein, bis zu 50 Euro kontaktlos zu bezahlen.

Aber zur eigenen Sicherheit gibt es Begrenzungen. Der Betrag der vorherigen Zahlungsvorgänge seit der letzten Freigabe mit PIN darf insgesamt maximal 150 Euro betragen beziehungsweise die Anzahl der vorherigen Zahlungen seit der letzten Freigabe nicht fünf Vorgänge übersteigen. Es kann also auch bei der Kontaktloszahlung ab und zu notwendig werden, eine Freigabe zu erteilen. Denn so wird sichergestellt, dass der Kontoinhaber die Zahlungen alle selbst auslöst und das Konto nicht missbräuchlich leer geräumt werden kann.

Ralf Loweg