E-Scooter und Alkohol: Gleiche Grenzwerte wie beim Auto

E-Scooter sind “in”, als Fortbewegungsmittel durchaus praktisch. Man sollte bei der Nutzung aber nicht vergessen: Für die Fahrer der Stadtflitzer gelten die gleichen Alkohol-Grenzwerte wie für Autofahrer. Das bedeutet: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille am Straßenverkehr teilnimmt, dem drohen 500 Euro Bußgeld, vier Wochen Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, sofern der Fahrer keine Auffälligkeiten zeigt, erinnert Thomas Wagner, Leiter Begutachtungsstellen für Fahreignung bei Dekra.

Heißt auch: Mit 1,1 Promille Alkohol im Blut oder mehr handelt es sich bereits um eine Straftat. In diesem Fall wird der Auto-Führerschein für mindestens ein Jahr entzogen. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg, zudem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, gelten diese Sanktionen schon ab 0,3 Promille.

Wichtig: Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie den Heimweg mit E-Roller, Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug antreten wollen. Verstöße werden mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. In der Probezeit verlängert sich bei einem Alkoholverstoß außerdem die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Weiter ist auf eigene Kosten ein besonderes Aufbauseminar vorgeschrieben.

Andreas Reiners

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red