Das bedeutet der Brexit für den Online-Handel

Nach schier endlosen Verhandlungen ist der Brexit jetzt beschlossene Sache. Doch damit sind die Probleme nicht vor Tisch. Trusted Shops erläutert, welche Bedeutung der Austritt Großbritanniens aus der EU für den grenzübergreifenden Online-Handel in Europa hat und welche Gefahren er mit sich bringt.

Vor dem Hintergrund der Größe und der wirtschaftlichen Bedeutung des britischen E-Commerce Markts ist diese Entwicklung gerade für Online-Händler zunächst beruhigend. Denn der gesamte rechtliche Rahmen der EU für den elektronischen Geschäftsverkehr gilt für UK in der Übergangsperiode fort. Insbesondere bleibt das Land bis Ende 2020 Teil des Binnenmarkts und der Zollunion.

Für den Online-Handel bedeutet dies in erster Linie, dass mögliche Formalitäten bei der Wareneinfuhr- und Ausfuhr, die höhere Versandkosten für die Endkunden haben können, an dieser Stelle unterbleiben. Und längere Lieferzeiten aufgrund von Zollkontrollen sowie zusätzliche Steuer oder Zolltarife werden nach Einschätzung der Experten ebenfalls vermieden.

Das Austrittsabkommen selbst ermöglicht lediglich die genannte Übergangsperiode, es enthält aber keine umfassenden Regelungen zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien im Bereich des E-Commerce. Laut der politischen Erklärung über die künftigen Beziehungen, eines rechtlich unverbindlichen Dokuments, das gemeinsam mit dem Austrittsabkommen ausverhandelt wurde, werden sich beide Seiten unmittelbar nach Brexit bemühen, ein (gesondertes) Abkommen über die künftigen Beziehungen abzuschließen.

Wann und in welcher Form dieses gesonderte Abkommen geschlossen wird, bleibt aktuell allerdings ungewiss. Insofern bleibt auch ein potenzielles Risiko eines ungeregelten Brexit nach Ende der Übergangsperiode. Wenn auch dieses nunmehr geringer sein dürfte, ergäben sich bei solch einem Szenario insgesamt negative Folgen für den europäischen E-Commerce, erläutern die Experten von Trusted Shops.

Ralf Loweg

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red