Jetzt kommt das Masernschutzgesetz

Lange wurde darüber heftig diskutiert. Jetzt kommt das Masernschutzgesetz. Ab dem 1. März 2020 tritt es in Kraft. Doch was bedeutet dieses Gesetz überhaupt?

Mit dem Masernschutzgesetz müssen Eltern gegenüber der Schule oder Kita nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Der Nachweis gilt auch für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder im gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt.

“Die Zahl der Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr kennen und die Gefahr dieser Erkrankung zu gering einschätzen”, erklärt Kinder- und Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber. Daher habe der Gesetzgeber nach langer Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung entschieden.

Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens zum 31. Juli 2021 erbringen. Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro – oder der Verlust des Kitaplatzes.

Und warum ist diese Pflichtimpfung so wichtig? “Nach einer Masernerkrankung ist das Immunsystem für bis zu drei Jahren geschwächt. Die betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten. Nach einer Masernimpfung besteht dieses Risiko nicht”, so Dr. Annette Lingenauber.

Ralf Loweg

Kinder konsequent von der Sonne abschirmen

Wollen Eltern verhindern, dass bei ihrem Kind die Zahl der Leberflecke auf der Haut stark zunimmt, sollten sie die Kleinen konsequent von der Sonne abschirmen.

“Am besten über einen mechanischen Schutz, etwa ein Sonnenrollo im Auto und einen Hut mit Nackenschutz, kombiniert mit Sonnencreme”, sagt Hautärztin Ulrike Blume-Peytavi, stellvertretende Direktorin der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie an der Charite Berlin, im Apothekenmagazin “Baby und Familie”.

Gerade falls beim Vater oder der Mutter familienbedingt sehr viele Leberflecke (lateinisch: Nävus) auftreten, steht konsequenter Sonnenschutz an erster Stelle.

Ist der Pigmentfleck klein und klar abgegrenzt, können Eltern in der Regel unbesorgt sein. Je größer und erhabener ein Leberfleck ausfällt, desto eher sollte man ihn beobachten. Auch eine große Anzahl und eine ungewöhnliche Färbung sind Gründe für eine ärztliche Kontrolle.

“Passt die Farbe des Nävus überhaupt nicht zum Hauttyp des Kindes, fällt sie etwa bei einem blonden, hellhäutigen Kind bläulich-schwarz aus, sollte ein Hautarzt draufschauen”, sagt die Expertin.

Insgesamt kann die Dermatologin jedoch beruhigen: “Bösartige Hautmale treten bei unter 0,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen auf, sie sind also äußerst selten.”

Ralf Loweg

Coronavirus: Zahl der Neuinfektionen geht zurück

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist in China nach offiziellen Angaben auf den tiefsten Stand seit Wochen gefallen. Der starke Rückgang geht wohl auf eine erneut geänderte Zählmethode der Behörden zurück. Wie die Gesundheitskommission in Peking mitteilt, sank die Zahl neu bestätigter Infektionen auf 394, nachdem es am Vortag noch 1.749 gewesen waren. Die Zahl neuer Todesopfer wurde mit 114 angegeben.

Wie aus einem Papier der Gesundheitskommission hervorgeht, sollen klinische Diagnosen nicht mehr als offiziell bestätigte Fälle in die Statistik einfließen. Die besonders stark betroffene Provinz Hubei, wo das Virus in der Millionenstadt Wuhan ausgebrochen war, hatte kürzlich damit begonnen, auch solche Diagnosen zu zählen, die auf einer Kombination von Faktoren wie etwa Lungenbildern und dem körperlichen Zustand beruhen. Nun sollen auch dort wieder nur Labortests maßgeblich sein, die aber laut Experten in der Vergangenheit auch offensichtliche Erkrankungen nicht immer gleich erkannt haben.

 

Hände oft von Arthrose betroffen

 Die häufigste Erkrankung unserer Gelenke ist Arthrose. Oft sind die Hände betroffen. Ganz heilen lässt sich die Krankheit zwar nicht, doch Therapien können die Symptome abschwächen. Am “Tag der Hand”, der auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) jährlich am 1. März stattfindet, informieren Handchirurgen bundesweit über die Möglichkeiten konservativer und chirurgischer Therapien bei Arthrose an der Hand.

Bei Arthrose handelt es sich um eine degenerative Erkrankung des Gelenkknorpels. An der Hand tritt sie am häufigsten am Daumensattelgelenk auf sowie an den Fingerend- und Fingermittelgelenken. Die Patienten leiden an Schmerzen, Kraftverlust, Einschränkungen von Beweglichkeit und Feinmotorik sowie geschwollenen, verdickten Gelenken. Dies kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und sogar zur Berufsunfähigkeit führen.

“Um Schmerzen zu lindern und die Gelenke beweglich zu halten, bieten sich zunächst konservative Therapien an”, teilt die DGH mit. Die Therapien umfassen schmerz- und entzündungshemmende Medikamente sowie Physio- oder Ergotherapien, am besten durch spezialisierte Handtherapeuten. Ruhigstellung, Röntgenreizbestrahlung und entzündungshemmende Injektionen sind weitere Optionen. Lässt sich konservativ keine Besserung erzielen und schreitet die Erkrankung weiter voran, stehen chirurgische Alternativen zur Verfügung.

Wann eine Operation sinnvoll ist, kann nur ein Handchirurg zuverlässig entscheiden. “Bei der Fingerarthrose gilt es, den richtigen Zeitpunkt für eine Operation zu erkennen”, sagt Dr. Berthold Bickert, leitender Arzt der Sektion Handchirurgie an der Klinik für Hand-, Plastische und Rekonstruktive Chirurgie der BG-Unfallklinik Ludwigshafen und Präsident der DGH. Die rechtzeitige Beratung und Verlaufskontrolle durch einen Handchirurgen sei wichtig, um die Schädigung weiterer Strukturen zu vermeiden und Behandlungsoptionen zu erhalten.

Das Spektrum der chirurgischen Methoden bei Fingerarthrose reicht von der Denervierung und arthroskopischen Gelenkspiegelung bis hin zum Gelenkersatz durch Silikon-Spacer oder innovative Oberflächenersatzprothesen. Laut DGH haben sich Verfahren wie die Resektionsarthroplastik am Daumensattelgelenk sowie die Versteifung der Fingerend- oder Fingermittelgelenke mit sehr guten Ergebnissen für die Patienten bewährt.

Lars Wallerang

 

Haare mögen es sehr sanft

Sie müssen zwar einiges aushalten – aber trotzdem sind unsere Haare echte Sensibelchen. Rauen Umgang mögen sie gar nicht, die lieben es, ohne zu zerren und zu rubbeln sanft gewaschen und getrocknet zu werden.

Pflegeprodukte sollten gut ausgespült werden, so das Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber”. Auch sollten Haare nicht zu heiß gefönt und nur sanft gebürstet werden, etwa mit einer Bürste mit Wildschweinborsten, um die Durchblutung der Kopfhaut anzuregen. Außerdem sollten die Haare nicht ständig zu straff nach hinten frisiert werden. Das kann auf Dauer die Haarwurzel schädigen.

Findet man in Bürste oder Duschbecken viele Haare, ist das zumindest “zunächst kein Grund zur Sorge”, so die Hautärztin Dr. Stefanie Kamann aus dem oberbayerischen Feldafing. Sie rät dazu, den Schwund Haar für Haar zu zählen. Fallen 80 bis 100 Haare pro Tag aus, sei das noch ganz normal. Erst wenn es über Wochen mehr sind oder einzelne haarlose Stellen entstünden, spreche man von Haarausfall.

Rudolf Huber

Hygiene-Tipps für den Karneval-Endspurt

Nicht nur der Karneval nähert sich seinem Höhepunkt. Auch Erkältungen mit Husten und Schnupfen oder die echte Grippe haben Hochsaison. Deswegen ist im Narren-Endspurt die Einhaltung einfacher Hygieneregeln wichtig, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Das Einhalten der sogenannten Husten- und Nies-Etikette sowie das regelmäßige und gründliche Händewaschen können einer Ansteckung vorbeugen.

“Wer an einer Atemwegsinfektion erkrankt ist, verbreitet beim Husten und Niesen Krankheitserreger über winzige Tröpfchen in seiner Umgebung”, so Dr. med. Heidrun Thaiss, die Chefin der BZgA. “Diese können dann von anderen Menschen eingeatmet werden und so eine Erkrankung hervorrufen.” Aber auch über die Hände und über gemeinsam benutzte Gegenstände wie Gläser, Türklinken und Haltegriffe könnten Erreger von Atemwegserkrankungen durch sogenannte Schmierinfektionen verbreitet werden.

Hier sechs Hygienetipps der BZgA für die Karnevalszeit:

– Beim Husten und Niesen ein Einwegtaschentuch verwenden und dies anschließend entsorgen. Dabei Abstand von anderen halten und sich abwenden.

– Ist kein Taschentuch griffbereit, in die Armbeuge niesen oder husten.

– Nur aus dem eigenen Glas trinken und eigenes Besteck benutzen.

– Schminkutensilien wie Lippenstifte nicht gemeinsam verwenden.

– Regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife waschen, insbesondere nach dem Toilettengang, vor dem Essen, nach dem Naseputzen und beim Nachhausekommen.

– Mit ungewaschenen Händen möglichst nicht das Gesicht, insbesondere Mund, Augen oder Nase berühren und keine Speisen anfassen.

Rudolf Huber

Pflegebedürftige: Das müssen Angehörige wissen

Heimplätze für Pflegebedürftige sind mal wieder teurer geworden. Der Eigenanteil an den Kosten stieg im Bundesschnitt auf derzeit knapp 1.930 Euro. Das sind gut 110 Euro mehr als 2018. Es gibt allerdings steuerliche Möglichkeiten, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht übermäßig zu belasten. Wie das funktioniert, erklären ARAG-Experten.

Grundsätzlich gilt: Das Sozialamt springt ein, wenn Rente und Pflegeversicherung für den Heimplatz nicht ausreichen. Die Behörde holt sich einen Teil der Kosten von den Kindern der pflegebedürftigen Person zurück. Aber: Seit 2020 betrifft das nicht mehr so viele Unterhaltspflichtige, weil nach den neuen Regelungen Angehörige künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je unterhaltsverpflichteter Person vom Sozialamt in Anspruch genommen werden können.

Ob im Heim oder zu Hause: Alle regelmäßig anfallenden Kosten, die durch eine Behinderung entstehen und nicht bereits von der Pflegekasse oder anderen Trägern übernommen werden, können pauschal von der Steuer abgesetzt werden. Damit sind beispielsweise Kosten für Medikamente, Physiotherapie, Hilfsmittel oder auch behinderungsbedingte Ein- und Umbauten in der Wohnung abgegolten. Diese Pauschale ist abhängig vom Grad der Behinderung und liegt zwischen 310 und 3.700 Euro.

Und was ist, wenn die tatsächlichen Pflegekosten den Pauschbetrag übersteigen? Die Experten raten, die Kosten als so genannte außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzugeben. Die Voraussetzungen: Die Pflegebedürftigkeit muss nachgewiesen werden und es müssen Belege für jede einzelne Kostenposition eingereicht werden. Allerdings kürzt das Finanzamt die Gesamtkosten um einen Eigenanteil, der vom Pflegebedürftigen getragen werden muss. Wie hoch die Abzüge sind, richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Pflegeperson, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Ein Tipp der ARAG-Experten: Dieser Eigenanteil kann wiederum als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Wichtig zu wissen: Haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa die Einkaufshilfe oder die ambulante Pflegekraft können bis maximal 4.000 Euro jährlich angerechnet werden. Auch Ausgaben für eine Haushaltshilfe, die sich auf 450-Euro-Basis engagiert, bringen einen Steuerbonus von 510 Euro im Jahr. Arbeiten von Handwerkern können ebenfalls mit bis zu 1.200 Euro jährlich abgesetzt werden. Wichtig hierbei ist, dass der Lohn in der Rechnung extra ausgewiesen ist und die Rechnung nicht bar bezahlt wurde. Der Steuerbonus kommt demjenigen zugute, der die Kosten trägt.

Wer seinen Angehörigen oder eine nahestehende Person – wie etwa den Schwiegervater – selbst pflegt, kann jährlich eine Pauschale von 924 Euro von der Steuer absetzen. Die ARAG-Experten weisen jedoch auf bestimmte Voraussetzungen hin, die erfüllt sein müssen: So muss ein Patient hilflos sein, also Pflegegrad 4 oder 5 haben, und in der eigenen Wohnung oder der Wohnung des Pflegebedürftigen betreut werden. Die Pflegeperson muss zudem unentgeltlich pflegen. Dabei wird auch das Pflegegeld aus einer Pflegeversicherung als Einnahme verstanden, die der Patient also nicht an die Pflegeperson weitergeben darf. Teilen sich Angehörige die Pflege, wird auch die Pauschale aufgeteilt. Werden mehrere Personen gepflegt, weil zum Beispiel beide Elternteile pflegebedürftig sind, darf der Pflege-Pauschbetrag auch mehrfach beansprucht werden.

Andreas Reiners

 

Narrensicherer Trick gegen den Karnevals-Kater

In den Karnevalshochburgen wird wieder kräftig gefeiert. Manchmal geht es unter den Närrinnen und Narren feucht-fröhlich zu. Experten geben Tipps, wie Karnevalisten trotz Alkohol keinen schmerzhaften Aschermittwoch erleiden müssen.

“Schaffen Sie eine Grundlage, gern mit deftigen Speisen wie Frikadellen, Erbseneintopf oder dicken Bohnen mit Speck.”, rät Birgit Ruf, stellvertretende Chefredakteurin des Apothekenmagazins “Diabetes Ratgeber”. “Dann geht der Alkohol langsamer ins Blut.” Den Durst sollte man nur mit Wasser löschen und den Alkohol ganz bewusst genießen. “Trinken Sie am besten zu jedem Bier oder Glas Wein ein Glas Mineralwasser dazu.”

Manchmal ist man beim Alkoholkonsum nicht im Limit geblieben und hat am nächsten Morgen einen dröhnenden Schädel. Was hilft nach zu viel Alkohol? “Gegen Kater hilft trinken, kein Alkohol, sondern Mineralwasser, Tee, verdünnte Saftschorlen oder Kaffee”, sagt die Expertin. “Das Koffein regt den Kreislauf an, macht munter, bei Übelkeit lieber Fenchel- oder Kamillentee – Hauptsache trinken.”

Bei Diabetikern sieht die Sache etwas komplizierter aus: “Wer Diabetes hat und Insulin spritzt, hat mit Alkohol fast immer ein Problem”, gibt Ruf zu bedenken. “Alkohol erhöht nämlich das Risiko, Unterzucker zu bekommen.” Das passiere dann in der Nacht, manchmal erst am nächsten Tag, und vor allem, wenn man sich viel bewegt, zum Beispiel die Nacht durchtanzt. Dann helfe nur, regelmäßig den Blutzucker zu messen, zum Alkohol Kohlehydrate wie Brot, Nudeln oder Kartoffeln zu essen .

Lars Wallerang

Coronavirus: Rekordzahl an Neu-Infizierten

Der von China ausgehende Ausbruch des Coronavirus hat inzwischen weltweite Auswirkungen. Der Schwerpunkt der Erkrankungen liegt zwar weiterhin in China, es sind aber mittlerweile zahlreiche Fälle in vielen Ländern der Welt aufgetreten, u.a. in Deutschland und anderen EU-Ländern. Darauf weist das Bundesgesundheitsministerium aktuell mit. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die neue Atemwegserkrankung schätzt das Robert Koch-Institut aktuell weiterhin als gering ein. Zum jetzigen Zeitpunkt sind 16 Menschen in Deutschland mit dem Virus infiziert, die alle isoliert wurden und in Behandlung sind. Die deutschen Rückkehrer, die aus Hubei ausgeflogen wurden, werden nach wie vor in zentraler Unterbringung in Germersheim bzw. Berlin Köpenick versorgt.

Wie Spiegel.de heute berichtet, sind laut der Provinzregierung in China innerhalb eines Tages weitere 14.840 Fälle von Ansteckungen mit dem Covid-19-Erreger in Hubei dazugekommen. Zum Vergleich: Am Vortag hatten die Behörden nur 1638 Neuinfektionen gemeldet. Auch die Zahl der Todesopfer durch das neuartige Virus ist laut der zentralchinesischen Provinz Hubei seit Mittwoch um 242 gestiegen – und hat sich damit im Vergleich zum Vortag mehr als verdoppelt. Insgesamt sind damit 1.350 Menschen an der Krankheit gestorben.

red

Migräne verursacht die meisten Arbeitsausfälle

Laut den jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist es im Jahr 2017 in ganz Deutschland zu knapp 900.000 Arbeitsausfällen aufgrund von Kopfschmerz-Diagnosen gekommen. Doch welche Form von Kopfschmerz plagt die Deutschen am häufigsten und welche Unterschiede gibt es zwischen den Geschlechtern? Diesen Fragen ist ein Arzneimittelanbieter nachgegangen. Neben der Analyse der fast 900.000 Diagnosen hat das Unternehmen auch einen Vergleich zum Jahr 2011, den ältesten zugänglichen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, hergestellt.

Fast die Hälfte aller Arbeitsausfälle wegen Kopfschmerzen sind auf Migräne zurückzuführen (rund 416.000 Fälle). Im Schnitt waren die Betroffenen jedes Mal vier Tage krankgeschrieben – insgesamt gingen 2017 aus diesem Grund mehr als 1,6 Millionen Arbeitstage verloren. Unter Frauen ist Migräne mit knapp 56 Prozent die häufigste Kopfschmerzerkrankung: Sie sind fast drei Mal so häufig betroffen wie Männer. Doch der Anteil männlicher Patienten wächst überdurchschnittlich stark: Während die Zahl der migränebedingten Arbeitsausfälle unter Männern seit 2011 um knapp 47 Prozent zunahm, lag der Anstieg unter Frauen bei 37 Prozent.

Je nach Art des Kopfschmerzes fallen die Betroffenen unterschiedlich lang aus. Bei der Diagnose der sogenannten sonstigen Kopfschmerzsyndrome, zu denen unter anderem Spannungskopfschmerzen und posttraumatische Kopfschmerzen zählen, werden Patienten am längsten krankgeschrieben: Im Schnitt fallen sie für eine Woche aus. Allerdings gehören nur rund zehn Prozent aller Kopfschmerz-Diagnosen zu dieser Kategorie.

Wer hingegen zu den rund 393.000 Fällen von nicht klassifizierbarem Kopfschmerz zählt, wird für durchschnittlich fünf Tage krankgeschrieben. Migräne bedingt zwar die meisten Arbeitsausfälle (46 Prozent), geht aber mit einer durchschnittlichen Krankschrift von vier Tagen zugleich mit der kürzesten Fehlzeit einher.

Innerhalb von sieben Jahren stieg die Zahl der Krankschriften aufgrund von diagnostiziertem Kopfschmerz um rund 44 Prozent von knapp 625.000 auf 897.000. Insbesondere Männer leiden häufiger an Kopfschmerz als zuvor: Die dadurch bedingten Arbeitsausfälle nahmen bei männlichen Patienten von 2011 bis 2017 um 48 Prozent zu, bei Frauen hingegen “nur” um rund 41 Prozent. Nicht berücksichtigt wurden durch neurologische Schäden entstandene Kopfschmerzen.

“Schmerzen im Kopf werden oftmals unterschätzt. Dabei werden Deutsche zunehmend wegen Kopfschmerzen krankgeschrieben. Allein 2017 führten Kopfschmerz-Diagnosen zu mehr als vier Millionen Fehltagen im Beruf – Tendenz steigend. Der Großteil dieser Arbeitsausfälle wird von Migräne verursacht. 

 

 

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