Bei bargeldlosem Zahlen droht Kostenfalle

Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) warnt vor dem allzu saloppen Umgang mit bargeldlosem Zahlen. Heute ist ja unter anderem im Einzelhandel oft zu hören und zu lesen: “Bitte zahlen Sie bargeld- und kontaktlos.” Aber auch Kreditinstitute werben in der Corona-Krise “aus hygienischen Gründen” für das bargeldlose Bezahlen.

Dabei werde verschwiegen, dass bargeldloses Zahlen richtig teuer und eine “Kostenfalle” für viele Kundinnen und Kunden werden könne, die erst bei der Entgeltabrechnung sichtbar wird, sagt Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer der BDGW. So verlange rund die Hälfte aller Sparkassen und Volksbanken in Deutschland Gebühren für den Einsatz der Girocard.

Im Schnitt würden 0,34 Cent, teilweise sogar bis zu 0,70 Cent pro Bezahlvorgang berechnet. So könnten am Jahresende schon einmal mehrere Hundert Euro an Zusatzkosten anfallen, mit denen die Kundinnen und Kunden nicht gerechnet haben.

Was Verbraucherschützer besonders heftig kritisieren ist die Tatsache, dass diese Gebühren in den Entgeltinformationen einiger Sparkassen und Volksbanken “versteckt” oder, so die Rechercheergebnisse des Finanzportals Biallo, auch gar nicht ausgewiesen werden. Auch an der Kasse werden Verbraucher nicht auf diese Zusatzkosten aufmerksam, da auch hier keine entsprechenden Hinweise erfolgen. Daher empfiehlt Biallo, lieber mit Bargeld zu zahlen.

“Das Vorgehen dieser Institute ist nicht nachvollziehbar”, findet Olschok. “Nicht nur, dass sie, wie auch Teile des Einzelhandels, Bargeld völlig unbegründet als Gesundheitsrisiko darzustellen versuchen, sie profitieren auch noch zusätzlich beim alternativ beworbenen bargeldlosen Bezahlen.” Das sei unseriös und bestätige die BDGW in der Auffassung, dass viele Kreditinstitute den “War on cash 2.0” eingeleitet hätten.

Häufig träfe es die Schwächsten, die in der Corona-Krise ohnehin besonders gefährdet seien und die nicht mal eben das Kontomodell oder die Bank wechseln könnten. Dabei komme beim bargeldlosen Bezahlen ein weiterer, nicht zu unterschätzender, Risikofaktor hinzu. Durch die Erhöhung des Limits für Zahlungen ohne Eingabe der PIN gebe es ein erhöhtes Betrugsrisiko durch Kriminelle, das bargeldlose Bezahlen werde zu einer Kostenfalle mit erhöhtem Betrugsrisiko.

Rudolf Huber

Fachkräftemangel am Flughafen: Nur 91 Visa an Hilfskräfte aus der Türkei erteilt

Laut Bundesregierung wurden bisher 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes erteilte Visum auch tatsächlich eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung tut, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit “entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt” unterstütze.

Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.

Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein. Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten, wie es weiter heißt.

Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden, dazu seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig, so die Bundesregierung. Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien zudem auch die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr, heißt es in der Regierungs-Antwort.

Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.

red